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Auszug aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – Teil B

Die VOB – Teil B – ist vereinbart zwischen den Vertragsparteien.

Gewährleistung:
Für Material wird eine 6-monatige Gewährleistung ab Lieferung vereinbart (falls unsere Lieferanten und Hersteller einen längeren Zeitraum bestätigen, treten wir diesen hiermit an den Auftraggeber ab).
Für Bauraumsackungen und bauseitige Lieferung ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Für unsere Dienstleistungen ist eine Gewährleistung von zwei Jahren nach Fertigstellung oder Ingebrauchnahme vereinbart.
Zahlungsfristen:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Zusatzleistungen:
Werden Zusatzleistungen in Auftrag gegeben, werden diese nach der aktuellen Aufwandliste abgerechnet.

Weitere Informationen:Die vollständigen Textausgaben der VOB/A und VOB/B beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die vollständige Textausgabe der VOB/A in ihrer aktuellen Fassung
Die vollständige Textausgabe der VOB/B in ihrer aktuellen Fassung

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