Auszug aus der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – Teil B
Die VOB – Teil B – ist vereinbart zwischen den Vertragsparteien.
- Gewährleistung:
- Für Material wird eine 6-monatige Gewährleistung ab Lieferung vereinbart (falls unsere Lieferanten und Hersteller einen längeren Zeitraum bestätigen, treten wir diesen hiermit an den Auftraggeber ab).
- Für Bauraumsackungen und bauseitige Lieferung ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
- Für unsere Dienstleistungen ist eine Gewährleistung von zwei Jahren nach Fertigstellung oder Ingebrauchnahme vereinbart.
- Zahlungsfristen:
- Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Zusatzleistungen:
- Werden Zusatzleistungen in Auftrag gegeben, werden diese nach der aktuellen Aufwandliste abgerechnet.
Weitere Informationen:Die vollständigen Textausgaben der VOB/A und VOB/B beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die vollständige Textausgabe der VOB/A in ihrer aktuellen Fassung
Die vollständige Textausgabe der VOB/B in ihrer aktuellen Fassung